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Neuer Zusatzstoff: Stevia-Extrakt als Süßstoff zugelassen (aid) – Ab dem 3. Dezember 2011 ist die Verwendung des Süßstoffes unter der Nummer „E 960“ auch in der Europäischen Union erlaubt.
Die aus dem Kraut der südamerikanischen Stevia-Pflanze extrahierten Steviolglycoside dürfen dann zum Süßen diverser Lebensmittel eingesetzt werden, etwa für alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Speiseeis, Milchprodukte und Konfitüren. Voraussetzung ist, dass die gesetzlich festgelegten Höchstmengen eingehalten werden. Reines Stevia-Kraut darf jedoch nach wie vor nicht als Zutat in Lebensmitteln eingesetzt werden. Auch der Anbau der Pflanze in Europa bleibt vorerst verboten. Das in Südamerika heimische Kraut wird wegen seiner stark süßenden Eigenschaften – es ist rund 300mal süßer als Zucker – dort seit jeher verwendet. Es ist außerdem praktisch kalorienfrei und verursacht keine Karies. Doch Studien gaben Hinweise auf eine mögliche gesundheitsschädigende Wirkung. Für das reine Kraut bleibt die Sache noch unklar. Für den Extrakt hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) dagegen eine tägliche Aufnahmemenge von 4 mg Steviolglycoside pro kg Körpergewicht als unbedenklich erklärt. Das Problem, das die EFSA nach wie vor sieht: Konsumieren Erwachsene, insbesondere aber Kinder große Mengen des süßenden Stoffes, kann dieser Wert leicht überschritten werden. Etwa bei Erfrischungsgetränken gilt das als gar nicht so unwahrscheinlich. Deshalb enthält die Zulassung Höchstmengen, die strikt eingehalten werden müssen.
Dr. Christina Rempe, Berlin
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1131/2011 der Kommission vom 11. November 2011; Universität Hohenheim, Pressemeldung vom 14. November 2011
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